ASUS ROG GL752VL - Übersicht

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Übersicht

Am 4. August 1998 wurde der Beschluss des Europarates bezüglich CTR 21 im “Official

Journal of the EC” veröffentlicht. CTR 21 gilt für alle Non-Voice-Terminalgeräte mit

DTMF-Anwahl, die zum Anschluss an analoge PSTN (Public Switched Telephone

Network, öffentliches Telefonnetz) gedacht sind.

CTR 21 (Common Technical Regulation) für die Erfordernisse zum Anschluss an

analoge öffentliche Telefonnetze über Terminalgeräte (außer Terminalgeräten, die

Stimmtelefonie für “Justified Case Service” anbieten) für Netzwerkadressen, wenn

vorhanden, wird durch Multifrequenz-Dualtonsignale impliziert.

Non-Voice-Geräte

Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte,

automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte, bei denen

die End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist (z. B. Mobiltelefone,

und in einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind ausgeschlossen.